Für den Vollzug und die Überprüfung der Einhaltung des GAVs ist die paritätische Regionalkommission Gärtner Schaffhausen zuständig. Sie setzt sich aus je drei Vertretern der beiden am GAV beteiligten Sozialpartner zusammen, nämlich der Arbeitnehmendenorganisation Grüne Schweiz, Sektion Nordostschweiz, und der Arbeitgebebendenorganissatioin JardinSuisse Schaffhausen und Umgebung.
Die paritätische Kommission hat den Auftrag, sämtliche nötige Massnahmen für den Vollzug des GAVs zu treffen. Besteht der Verdacht oder liegt eine Meldung bezüglich des nicht Einhaltens des GAVs vor, hat die paritätische Kommission das Recht, Kontrollen durchzuführen, Nachzahlungen anzuordnen und nötigenfalls auch Bussen auszusprechen.